Asbestsanierung mit Schiefer

Informationen für Bauherren
Rathscheck bietet Asbestmüden beratende Unterstützung


Servicepaket – Was gehört dazu?

Bauherren, die in das Programm einsteigen und Asbest gegen hochwertigen Schiefer tauschen, erhalten von den erfahrenen Schieferprofis umfangreiche Unterstützung. Das Unternehmen hilft z. B. bei der Ausschreibung, hilft leistungsfähige Schieferdecker zu finden und gibt schließlich auch noch Auskunft über eine mögliche Sanierung mit Schiefer.

Somit kann die Bausanierung nicht nur fachkundig, sondern vor allem auch günstig und zum Vorteil des Bauherren ablaufen. Mit dem Servicepaket erhalten Bauherren ein kostenloses Paket wertvoller Dienstleistungen, an dessen Ende ein natürliches und ästhetisches Schieferdach steht.

Asbestsanierung auch mit Schiefer steuerlich absetzbar?

Es kommt häufig vor, dass Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern das Dach ihres Hauses neu decken lassen, weil das Haus bisher mit Asbestzement gedeckt war.

Finanzgericht bestätigt Abzugsfähigkeit

Das FG Düsseldorf hat sich in einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, dass Kosten für das neue Dach eines Einfamilienhauses, das mit asbesthaltigen Dachplatten gedeckt war, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind (Urteil vom 22.07.1999, EFG 1999 S. 1075).

Vorlage eines Attest nicht nötig

Der Vorlage eines amtsärztlichen Attests zum Nachweis der Gesundheitsgefährdung bedarf es nicht, da bekannt ist, dass von Dächern, die mit Asbestzementplatten gedeckt sind, infolge der Verwitterung, Korrosion und Erosion nach 2 bis 5 Jahren proportional zum Alter der Platten Asbestfasern freigesetzt werden, die bis zu 50% in die Luft abgegeben werden.

Nur die vorzeitige Sanierung ist abzugfähig!

Der Steuerzahler muss sich allerdings die Wertverbesserung in bestimmtem Umfang anrechnen lassen. Im Urteilsfall ist das ursprüngliche Asbestzement-Dach, das eine Lebensdauer von 30 Jahren hatte, nach 18 Jahren erneuert worden. Der Steuerzahler hat damit die Dachsanierung 12 Jahre vor Ablauf der normalen Lebensdauer des Daches vorgenommen. Nur die durch die vorzeitige Erneuerung des Daches entstandenen Kosten sind außergewöhnlich. Entsprechendes gilt für die Kosten der teureren Entsorgung (vergleiche dazu StWK-Journal, Heft 24 vom 30.12.1999, Seite 3912 f.).

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