Mit der KfW energieeffizient sanieren: Das sind die neuen Fördermittel
Wer nicht unbedingt von Grund auf eine neue Immobilie bauen möchte, interessiert sich vielleicht für die energetische Sanierung eines bereits bestehenden Gebäudes. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine neue Wärmedämmung, um eine neue Solaranlage oder eine Wärmepumpe handeln.
Zum Teil können diese Sanierungs-Maßnahmen für Haus- und Wohnungsbesitzer kostspielig ausfallen. Damit Sie sich die Kosten von gelegentlich notwendigen und manchmal hilfreichen Sanierungen trotzdem leisten können, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) zahlreiche Fördermittel und zinsgünstige Kredite zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen. Welche Maßnahmen die KfW genau fördert, was die einzelnen Programme und Kredite beinhalten und wie Sie bei der Beantragung vorgehen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
KfW-Förderung – Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Zu den zahlreichen Sanierungsmaßnahmen, die Sie fördern lassen können, beziehungsweise für die Sie einen Kredit beantragen können, gehören:
- Wärmedämmung von Dächern, Decken verschiedener Etagen und Wänden
- Austausch oder Erneuerung von Fenstern und Türen
- Austausch oder neuer Einbau einer Lüftungsanlage
Darüber hinaus gehören auch nachhaltige Heizmethoden zu den wichtigen Bestandteilen einer energetischen Sanierung. Folgende Maßnahmen lassen sich auf verschiedenste Wege fördern:
- Installation einer Wärmepumpe
- Installation einer Solarkollektor-Anlage
- Installation einer Biomasse-Anlage (Holzhackschnitzelheizung oder Pelletheizung)
- Gas-Heizungen in Verbindung mit Heizungen, die auf erneuerbare Energien basieren
KfW-Effizienzhaus-Standards
Wenn Sie zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen, können Sie auch mehr Förderung erhalten. Zwei Faktoren spielen hierbei eine entscheidende Rolle:
- Höhe des Primärenergiebedarfs
- Effektivität der Wärmedämmung
Der Primärenergiebedarf beinhaltet vor allem den Energieaufwand für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Kühlung und Lüftung des Gebäudes. Bei der Effektivität der Wärmedämmung spielt der Transmissionswärmeverlust eine wichtige Rolle. Damit ist der Verlust von Energie des Gebäudes nach außen gemeint.
Was sind Effizienzhäuser?
Die KfW differenziert weiterhin zwischen drei Effizienzhaus-Standards:
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 40 plus
- KfW-Effizienzhaus 55
Unter einem Effizienzhaus 100 versteht die Energiesparverordnung (kurz: EnEV) ein Niedrigenergiehaus, welches die dafür vorgegebenen Voraussetzungen zu 100 Prozent erfüllt. Eine KfW-Effizienzhaus 40 kann diesen Wert noch einmal um 60 Prozent unterschreiten. KfW-Effizienzhäuser 55 benötigt dagegen 45 Prozent weniger Primärenergie, als der EnEV-Standard vorgibt. Daher kommt auch ein Preisunterschied zwischen KfW-40 und KfW-55-Effizienzhäusern zustande – je geringer der Energieverbrauch einer Immobilie ist, desto wertvoller wird sie und desto höher ist die Fördermenge.
Ein KfW-Effizienzhaus 55 lässt sich mit Sanierungen von Altbauten beziehungsweise von bereits bestehenden Immobilien erreichen. Der Standard eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 40 plus ist nur bei Neubauten möglich.
Kredite und Zuschüsse der KfW für eine energetische Sanierung
Folgende Zuschüsse und Kredite können Immobilien-Besitzer bei teuren energetischen Sanierungsmaßnahmen entlasten und auf lange Sicht gesehen sogar Geld sparen.
Kredit von der KfW – Energieeffizient Sanieren
Jeder Immobilien-Eigentümer, der sein Gebäude gemäß den Effizienzstandards der KfW sanieren möchte, kann einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen. Dabei kann es sich sowohl um eine komplette Sanierung des Gebäudes handeln als auch um einzelne Sanierungsmaßnahmen, die zu einer verbesserten Energieeffizienz beitragen. Zu den Maßnahmen gehören:
- Wärmedämmung
- Austausch oder Erneuerung von Fenstern und Türen
- Installation einer Lüftungsanlage, um Energieverluste und Feuchtigkeitsprobleme zu verhindern
Hinweis: Früher war es möglich, über die KfW auch das Heizungssystem zu erneuern beziehungsweise zu optimieren. Förderungen dieser Natur übernimmt jedoch seit Januar 2020 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA). Ein Zuschuss der KfW ist aber weiterhin unter bestimmten Umständen möglich.
Mögliche Kredithöhe, Zinsen und Zahlungsmodalitäten
Bei der vollständigen Sanierung einer Immobilie können Sie einen Kredit von bis zu 120.000 Euro beantragen. Möchten Sie mit der KfW Einzelmaßnahmen fördern, ist ein Kredit in der Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich.
Sie haben zwischen vier und 30 Jahre Zeit, um den Kredit zurückzuzahlen. Die ersten fünf Jahre können dabei tilgungsfrei bleiben. Darüber hinaus kann Ihnen ein Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 Euro helfen. Für die ersten zehn Jahre legt die KfW einen Festzins fest. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Refinanzierung durch eine andere Bank anstreben oder bei der KfW ein neues Angebot einholen möchten.
Investitionszuschuss
Möchten Sie keinen Kredit aufnehmen, können Sie bei der KfW noch einen Investitionszuschuss beantragen. Dieser Zuschuss kann bis zu 48.000 Euro betragen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Hierbei handelt es sich allerdings um die höchstmögliche Summe, die Sie nur erhalten, wenn Sie den Energiestandard eines KfW-Energieeffizienzhauses 55 erreichen. Außerdem darf der Zuschuss lediglich 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Sie müssen also zumindest 120.000 Euro in die Sanierung investieren, wovon 72.000 Euro aus Ihrem eigenen Kapital stammen, um die höchste Zuschusssumme zu erhalten. Sollten Sie nur mithilfe der KfW Einzelmaßnahmen durchführen wollen, können Sie diese theoretisch mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen lassen, wenn der Betrag nicht 10.000 Euro überschreitet.
KfW-Ergänzungskredit für die Förderung von Heizungsanlagen basierend auf erneuerbaren Energien
Zusätzlich zur BAFA-Förderung und zu den KfW-Programmen „Energieeffizient sanieren“ haben Sie als Immobilienbesitzer die Möglichkeit, die Aufrüstung Ihrer Heizungsanlage von der KfW mit einem zinsgünstigen Kredit zu ergänzen. Zwar wird dieses Darlehen als "Ergänzungskredit" bezeichnet, Sie können es aber auch ohne andere vorherige Förderungen beantragen.
Diesen Kredit können Sie in Anspruch nehmen, wenn das damit finanzierte Heizungssystem auf erneuerbaren Energien oder zumindest mit diesen kombiniert werden kann. Zu den potenziell förderbaren Maßnahmen gehören:
- Installation von Solaranlagen beziehungsweise Solarthermie-Anlagen
- Installation von Wärmepumpen
- Installation von Biomasse-Heizungsanlagen (Holzhackschnitzelheizung oder Pelletheizung)
- Kombination von erneuerbaren Energien und Heizungsanlagen, die auf Gasverbrennung basieren (mit Öl kombinierte Anlagen fördert die KfW seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr)
Diese Art von Aufrüstungen können Sie allerdings nur fördern lassen, wenn Ihre bisherige Heizungsanlage vor dem 1. Januar 2009 installiert wurde.
Mögliche Kredithöhe, Zinsen und Zahlungsmodalitäten
Für jede Wohneinheit können Sie einen Kredit von bis zu 50.000 Euro beantragen, selbst wenn es sich dabei um die vollständigen Kosten für die Sanierung des Heizungssystems handelt. Die Darlehenssumme darf die Investitionskosten allerdings nicht überschreiten. Sie haben vier bis zehn Jahre Zeit, um den Betrag zurückzuzahlen. Eine Tilgungsfreiheit besteht ein bis zwei Jahre.
Fachliche Beratung für KfW energieeffizientes Sanieren
Für eine fachliche Beratung, die Sie bei allen Sanierungsfragen begleitet, können Sie ebenfalls einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten erhalten. Eine solche Beratung kann schließlich dabei helfen, die Qualität energetischen Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen und entscheidet letztendlich, wie viel Energie und Geld Sie einsparen.