Neue Steuererleichterung: Wie ESanMV bei der Finanzierung helfen kann

Seit dem Beginn des Jahres 2020 können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie steuerlich absetzen. Dafür müssen Sie allerdings spezifische Anforderungen und Standards erfüllen, die Sie mit einem Energieberater und einem Unternehmen vom Fach problemlos umsetzen können. 

Selbst mit großzügigen Förderungen handelt es sich bei energetischen Sanierungsmaßnahmen immer um große Investitionen, die nicht alle Immobilienbesitzer eben aus der Portokasse zahlen können. Ohne jegliche Förderungen sind die Anreize noch viel geringer, die Kosten noch wesentlich abschreckender und die Finanzierung einer Sanierung äußerst schwierig.

Dank des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2020 eröffnen sich für Eigentümer neue Möglichkeiten für steuerliche Erleichterungen, wenn sie Sanierungsmaßnahmen an ihrem Haus oder ihrer Wohnung vornehmen. Wer für welche Maßnahmen diese neuen Steuerboni in Anspruch nehmen kann, welche Voraussetzungen notwendig sind und wie hoch diese Ermäßigungen ausfallen können, erfahren Sie im folgenden Text.   

Energetische Sanierung – Voraussetzungen für den Steuerbonus

Fortan können Sie energetische Sanierungen von der Steuer absetzen, zumindest für Sanierungen zwischen dem 1. Januar und Ende Dezember 2029. Das garantiert die  Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, die Sie im Einkommenssteuergesetz (EStG) finden können. 

Von diesem Steuervorteil können Besitzerinnen und Besitzer einer Wohnimmobilie bei Eigennutzung profitieren. Sie müssen also selbst in dieser Wohnung oder diesem Haus wohnen. Die Immobilie muss außerdem mindestens 10 Jahre vor Beginn der Sanierung erbaut worden sein.

Allerdings können Sie diese Steuererleichterungen nur unter bestimmten Bedingungen geltend machen: Wenn Sie diese Sanierung schon auf eine andere Weise steuerlich abgesetzt haben, können sie diese neuen Vergünstigungen nicht mehr genießen. Auch wenn Sie Fördermittel in Anspruch genommen haben, ist eine Steuererleichterung nicht mehr möglich. Zu diesen öffentlichen Mitteln zählen zum Beispiel BAFA- und KfW-Förderungen.   

Finanzierung Sanierung – Für diese Sanierungen erhalten Sie eine Steuererleichterung

Für diese Sanierungsmaßnahmen können Sie mit einem Steuerbonus rechnen:

  • Dämmungen der Fassade, des Daches, des Dachbodens und der obersten Geschossdecke
  • Erneuerung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
  • Installation von digitalen Hilfsmitteln, die zu einem effizienteren Verbrauch und Betrieb verhelfen
  • neue Fenster und eine neue Haustür

Sogar einen Energieberater können Sie von der Steuer absetzen. Diese Fachkraft kann Ihnen helfen, die Maßnahmen fachgerecht umzusetzen.

Lassen Sie die Arbeit von Profis machen!

Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem professionellen Unternehmen umgesetzt werden, damit Sie die Steuererleichterung genießen können. Das gilt für diese Arbeiten:

  • Mauer- und Betonarbeiten
  • Maler- und Lackierarbeiten
  • Tischler- und Schreinerarbeiten
  • Arbeiten am Dach und Glas sowie an Sanitär- und Klempneranlagen
  • Elektrotechnik und -installation
  • Metallbau

Werden alle diese Maßnahmen beziehungsweise einzelne Arbeiten von einer fachfremden Firma durchgeführt, ist die energetische Sanierung nicht absetzbar.

Als einen ordnungsgemäßen Nachweis über die fachgerechten Arbeiten verlangt die Finanzverwaltung eine Rechnung vom Handwerksbetrieb, die an Sie gestellt wurde. Außerdem müssen Sie beweisen können, dass Sie die Rechnung auch wirklich überwiesen haben. Ferner muss das Unternehmen, das die Sanierungsarbeiten durchgeführt hat, die durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen noch einmal bestätigen. Zu diesem Zweck stellt die Finanzverwaltung eine entsprechende Bescheinigung zur Verfügung.

Welche Mindestanforderungen müssen die energetischen Sanierungen erfüllen?

Die energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung oder ESanMV, spezifischer noch die  „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommenssteuergesetz“ schreibt spezifische Standards vor, welche die einzelnen energetischen Maßnahmen erfüllen müssen. Nur wenn Sie diesen Anforderungen nachkommen, können Sie die Sanierung in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Der folgende Wärmedurchgangskoeffizient (auch U-Wert genannt) muss durch die jeweiligen Dämmungen erreicht werden:  

Neue Steuererleichterung Wie die ESanMV bei der Finanzierung der Sanierung helfen kann

Wenn Sie eine neue Gasheizung von der Steuer absetzen möchten, muss es sich um ein Modell handeln, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre mit erneuerbarer Energie kombinierbar ist. Ölheizungen lassen sich dagegen gar nicht absetzen.

Mögliche Höhen der Steuererleichterungen

Die Sanierungsmaßnahmen können Sie erst ab dem Jahr von der Steuer absetzen, in dem die Arbeiten abgeschlossen wurden. Den Steuerbonus können Sie dann folgendermaßen geltend machen:

  • sieben Prozent der Sanierungskosten: Ermäßigung bei der Einkommenssteuer im 1. und 2. Kalenderjahr – höchstens aber 14.000 Euro
  • sechs Prozent der Sanierungskosten: Ermäßigung bei der Einkommenssteuer im 3. Kalenderjahr – höchstens aber 12.000 Euro
  • für einen Energieberater können Sie 50 Prozent der Kosten geltend machen

Zusammengenommen können Sie bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für eine Sanierung von der Steuer absetzen, aber nicht mehr als 40.000 Euro.  

 

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