Kosten für die Asbestsanierung von der Steuer absetzen

Die Kosten für eine Asbestsanierung am Dach können schnell mehrere tausend Euro betragen. Das Bundesministerium unterstützt jedoch Hausherren, die eine solche Maßnahme durchführen lassen: Sie können die Aufwendungen steuerlich absetzen, entweder als außergewöhnliche Belastung oder im Rahmen der Handwerksleistung.

Wie das im Einzelnen geht, erläutern wir Ihnen in diesem Artikel.

Asbest Sanierung Finanzierung

1. Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung

Wie viel Geld gibt es?

Ob und inwieweit Sie die Kosten für Ihre Asbestdachsanierung steuerlich absetzen können, hängt in erster Linie vom Jahreseinkommen Ihres Haushalts, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Grundlage bildet § 33 des Einkommenssteuergesetzes.

Dieser Gesetzestext definiert die Höhe der zumutbaren Belastung nach den jeweiligen Voraussetzungen:

Jährliches Brutto-Gesamteinkommen der Familie:Steuerbürger ohne KinderSteuerbürger mit Kindern
 ledigverheiratet1 oder 2 Kinderab 3 Kindern
bis 15.340 €5%4%2%1%

über 15.340 € bis 51.130 €

6%5%3%1%
über 51.130 €7%6%4%2%
= zumutbare Belastung in Prozent des Brutto-Gesamteinkommens

Wenn Sie größere Aufwendungen tätigen müssen, welche die Mehrzahl der Personen in einer vergleichbaren Lage nicht haben, dann gelten diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen. Übersteigen Sie die Grenze der zumutbaren finanziellen Belastungen innerhalb eines Kalenderjahres, wird der Betrag, der über dieser Grenze liegt, von den zu versteuernden Einkünften abgezogen.

Ein Beispiel: Sie sind verheiratet, haben ein jährliches Einkommen von 40.000 Euro und drei Kinder. Die Kosten für die Asbestdachsanierung betragen 3.500 Euro. Laut Tabelle liegt Ihre zumutbare Belastungsgrenze bei 1 Prozent Ihrer Einkünfte: 400 Euro. Die Differenz zwischen 400 und 3.500 Euro können Sie als außergewöhnliche Belastung anrechnen lassen: 3.100 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Asbest ist ein krebserregendes Material. Schon das Einatmen einer einzigen Faser kann gefährliche Krankheiten wie Lungenkrebs, Brustfellkrebs oder Asbestose auslösen. Zwischen 1960 und 1990 wurde der sogenannte Wunderwerkstoff in zahlreichen Häusern verbaut: als Asbestzementplatten, Bekleidungen, Abdichtungen, Spritzasbest und ähnliches. Festgebundener Asbest beinhaltet zunächst geringere Gesundheitsrisiken. Schwach gebundene Asbestprodukte sind dagegen sehr gefährlich, da die Fasern selbst bei kleinsten Erschütterungen freigesetzt werden können. Eine Sanierung ist dann auf jeden Fall zu empfehlen. Sind die festgebundenen Materialien beschädigt oder stark verwittert, sollten Sie auch entsprechende Maßnahmen zur Entsorgung planen.

Diese Unterscheidung der Produkte ist wichtig, da das Bundesministerium für Finanzen nur diejenigen Asbestsanierungen steuerlich begünstigt, die zwingend notwendig sind. Wenn Fasern aus Ihrer Dachdämmung oder anderen Asbestmaterialien in die Luft geraten und Menschen grundsätzlich gefährden können, müssen Sie als Hausherr handeln und die Maßnahmen zur Asbestentsorgung einleiten. Nur in diesen Fällen gilt die Regel zur steuerlichen Absetzbarkeit. In diesem Zusammenhang gab es am 29.03.2012 ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. VI R 47/10).

Um welche Stoffe es sich in Ihrer Bausubstanz handelt, können Sie mit bloßem Auge nicht feststellen. Lediglich ein Labor kann anhand einer Materialprobe den entsprechenden Beweis vorlegen. Für die Entnahme der Probe sollten Sie auf einen Fachmann für Asbestsanierung zurückgreifen, denn er kennt die gängigen Regelungen zum Umgang mit dem Werkstoff. Den Nachweis, dass es sich um eine Baumaßnahme handelt, die aufgrund einer Gesundheitsgefährdung umgesetzt werden muss, benötigen Sie für das Finanzamt.

In welchen Fällen ist die steuerliche Begünstigung ausgeschlossen?

Wenn Sie für die Asbestsanierung Fördermittel von der KfW oder einer anderen Stelle erhalten haben, können Sie die Kosten dafür nicht steuerlich absetzen. Haben Sie Ansprüche gegenüber Dritten, die Sie geltend machen können, ist die steuerliche Absetzbarkeit bei der Einkommenssteuer ebenfalls ausgeschlossen. Das gilt selbst dann, wenn Sie die anderen genannten Voraussetzungen, insbesondere die Gesundheitsgefährdung, erfüllen.

Wie geben Sie die Kosten für die Asbestdachsanierung in Ihrer Steuererklärung an?

Für die steuerliche Absetzbarkeit sind die Aufwendungen für die fachgerechte Entsorgung und Erneuerung Ihres Daches maßgeblich. Die entsprechende Rechnungssumme geben Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung im Mantelbogen auf Seite 3 als außergewöhnliche Belastung an. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art.

Die Kosten für Ihre Asbestsanierung sollten Sie im Jahr der Verausgabung angeben. Wenn Sie für die Baumaßnahmen ein Darlehen aufgenommen haben, können Sie die laufenden Zinsen in den folgenden Jahren ebenfalls als außergewöhnliche Belastung angeben.

2. Steuerliche Absetzbarkeit der Handwerksleistung

Wie viel Geld gibt es?

Das Bundesfinanzministerium unterstützt Bauherren, die ihren Wohnraum sanieren oder instandhalten wollen. Dies ist in § 35a des Einkommenssteuergesetzes festgelegt. Generell können Sie diese Maßnahmen unabhängig von einer Asbestsanierung vornehmen. Haben Sie beispielsweise Ihr Dach modernisiert, gewährt das Finanzamt Steuererleichterungen bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Handwerkerleistungen. Der maximale Betrag beläuft sich auf 6.000 Euro, 1.200 Euro zieht das Finanzamt in diesem Fall direkt von der Steuerschuld ab.

Als Handwerkerleistungen gelten lediglich Arbeitskosten, eventuell die Maschinen- oder Fahrtkosten, jedoch nicht die Aufwendungen für Material, zum Beispiel neue Dämmstoffe oder Dachziegel. Hinzu kommt die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.

Tätigkeiten sind in diesem Rahmen unter anderem:

  • Dach- oder Fassadenarbeiten
  • Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen
  • Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kontrolle des Blitzableiters

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Um die steuerlichen Begünstigungen erhalten zu können, müssen Sie den zu sanierenden Wohnraum selbst nutzen, zum Beispiel Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Doppelhaushälfte. Auch die Arbeiten beauftragen Sie als Privatperson bzw. -haushalt. Darüber hinaus dürfen Ihre Baumaßnahmen nicht aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (teil-)finanziert werden. Außerdem benötigen Sie eine Rechnung über die erbrachten Arbeitsleistungen. Achten Sie darauf, dass die Beträge in die Kategorien Lohnkosten und Materialkosten aufgeschlüsselt sind. Auch der Ausführungsort der Arbeiten, in diesem Fall Ihr Zuhause, sollte auf der Rechnung angegeben sein. Begleichen Sie die Kosten des Handwerkers nur per Überweisung, dann verfügen Sie über die erforderlichen Nachweise fürs Finanzamt.

Sie können die Handwerksleistung nicht zusätzlich zur außergewöhnlichen Belastung für Ihre Asbestdachsanierung geltend machen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie die Grenze der zumutbaren finanziellen Belastung gemäß Ihrer Situation (siehe obige Tabelle) nicht erreichen.

Wie geben Sie die Kosten für die Handwerksleistung in Ihrer Steuererklärung an?

Sie können die Aufwendungen für handwerkliche Arbeiten in Ihrer Einkommenssteuererklärung ebenfalls auf Seite 3 des Mantelbogens (Hauptvordruck) eintragen. Geben Sie den Rechnungsbetrag für die Lohnkosten inklusive Mehrwertsteuer ein. Die Steuererleichterung in Höhe von 20 Prozent oder maximal 1.200 Euro errechnet das Finanzamt aus dieser Summe.

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