Demonstrationen gegen den weltweiten Handel von Asbest
Vor allem im vergangenen Jahrhundert war Asbest in unzähligen Bereichen im Einsatz – die positiven Eigenschaften des Materials überzeugten: Es ist unbrennbar, chemisch stabil und kann starker Hitze standhalten. Insbesondere zwischen den 1960er- und den 1980er-Jahren wurde Asbest zuhauf für die Eindeckung von Dächern und Fassaden verwendet. Neben Dachplatten wurde das Mineral auch für die Herstellung von Dichtungen, Fahrzeugbremsbelägen, Leichtbauplatten und zahlreichen weiteren Produkten angewendet. Seit 1993 ist das einstige Wundermittel in Deutschland jedoch verboten, da es als krebserregend eingestuft wird.
Asbest: Eine tödliche Gefahr?
Freigesetzte Asbestfasern können vom Menschen leicht eingeatmet werden. Gelangen die Fasern in die Lunge und verbleiben dort über einen längeren Zeitraum, greifen sie das Gewebe an. Infolgedessen entwickelt sich Narbengewebe, welches die Lunge verhärtet – diese Verhärtung wird auch Asbestose genannt. Darüber hinaus kann Lungenkrebs entstehen, wenn die Fasern die Lunge zu sehr reizen. Wenn diese zum Bauch- sowie Brustfell wandern, können ebenfalls Bauch- oder Brustfellkrebs verursacht werden.
Um das Risiko von Asbest soweit wie möglich zu reduzieren, besteht zum einen das Asbestverbot seit Mitte der 1990er-Jahre. Zum anderen raten Experten insbesondere den Hausbesitzern, deren Heim vor Einsatz des Verbots gebaut wurde, das Objekt auf Asbest zu prüfen. In Leichtbauplatten, asbesthaltigen Putzen sowie in älteren Elektroinstallationen kann sich schwach gebundener Asbest befinden, der relativ einfach freigesetzt werden kann.
Ob eine Asbestentfernung sowie eine anschließende Sanierung notwendig sind, sollten Sie von Sachkundigen entscheiden lassen, die nach Nr. 2.7 der Technischen Regel für Gefahrenstoffe 519 (TRGS 519) zertifiziert wurden. Auch sollten Sie selbst keine Maßnahmen unternehmen, sondern alle Schritte bis zum asbestfreien Dach von einer fachkundigen Firma durchführen lassen. Andernfalls können Sie bei einer selbstständigen Sanierung durch die freigesetzten Fasern Ihre Gesundheit gefährden – Profis sind hierfür entsprechend ausgestattet und können sich während des Entsorgungs- sowie Sanierungsprozesses schützen.
Was hat es mit dem Asbesthandel auf sich?
Während das Asbestverbot in Deutschland erst Mitte der 1990er-Jahre erfolgte, ist beispielsweise in der Schweiz schon am 1. März 1989 ein weitgehendes Verbot in Kraft getreten.
Dieses untersagt
die Nutzung asbesthaltiger Gegenstände und Produkte
den Import und Export asbesthaltiger Gegenstände und Produkte
- die Abgabe asbesthaltiger Gegenstände und Produkte
Doch nicht alle Länder haben solche Verbote eingeführt, sodass in vielen Staaten noch immer mit Asbest gehandelt werden darf.
Das Rotterdamer Übereinkommen
Da neben asbesthaltigen Materialien noch zahlreiche weitere gefährliche Stoffe importiert und exportiert werden, wurde im September 1998 das Rotterdamer Übereinkommen beschlossen (vollständiger Name: Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade).
In diesem völkerrechtlichen Vertrag wird die Chemikaliensicherheit im internationalen Handel festgelegt. Das bedeutet: Exportländer müssen Importländer darüber informieren, wenn sie gefährliche Chemikalien einführen wollen. Die Importländer wiederum müssen dieser Einfuhr zustimmen.
Das Übereinkommen trat Ende Februar 2004 in Kraft – aktuell haben 152 Staaten den Vertrag unterschrieben. Deutschland gehört seit Januar 2001 dazu, Österreich und die Schweiz seit Mitte beziehungsweise Anfang 2002
Wie beeinflusst das Rotterdamer Übereinkommen den Asbesthandel?
In die Anhänge der Rotterdamer Konvention wurden schon fünf verschiedene Arten von Asbest aufgenommen – darunter ebenfalls Krokydolith (auch Blauasbest genannt), eines der am meisten verwendeten Minerale. Chrysotil beziehungsweise Weißasbest, die neben dem Blauasbest am häufigsten eingesetzte Substanz, befindet sich jedoch bisher nicht in den Anhängen. Das ist auf die Vetos von Ländern wie Kasachstan und Russland zurückzuführen, die diese gefährlichen Abfälle noch immer exportieren.
Das Veto beim Rotterdamer Übereinkommen
Beim Rotterdamer Übereinkommen reicht das Veto eines einzigen Mitgliedsstaates, um einen Vorschlag abzulehnen. Diese Regel möchten nun zwölf afrikanische Staaten ändern: Sie haben vorgeschlagen, dass die Konvention schon dann geändert werden kann, wenn drei Viertel aller Abstimmungen einer Neuerung zustimmen.
Wo und warum wurde demonstriert?
Im April 2017 haben die Vertragsparteien der Rotterdamer Konvention, der Baseler Konvention sowie der Stockholmer Konvention in Genf getagt. Zeitgleich demonstrierten etwa 100 Gewerkschafter gegen den noch immer bestehenden Handel von Asbest. Zusätzlich forderten sie, dass Weißasbest in die Anhänge des Rotterdamer Übereinkommens aufgenommen werden sollen.
Grund der Demonstration für viele war, dass noch immer etliche Arbeiter durch den Umgang mit Asbest erkranken und an den Folgen sterben würden. Ein australischer Demonstrant erklärte, dass in seinem Land die Einfuhr von Asbest zwar verboten sei, das Mineral jedoch noch immer auf den Kontinent gelange. Ob sich dies in den kommenden Jahren ändert, bleibt abzuwarten.
Asbestförderung:
Laut dem Welt-Gewerkschaftsverband industriALL werden pro Jahr rund zwei Millionen Tonnen Asbest gefördert. Ein Großteil dieser Substanz wird an Entwicklungsländer verkauft. Längst hat industriALL ein weltweites Asbestverbot verlangt.