Asbestentsorgung:

Welche Aspekte Sanierer beachten sollten

Noch immer sind Millionen von deutschen Dächern und Fassaden mit asbesthaltigen Materialien bedeckt. Asbest stellt zwar in erster Linie ein Gesundheitsproblem dar, doch sobald Sie die Entfernung dieser potentiellen Gefahr vornehmen lassen, wird Asbest ein Entsorgungsproblem.

Als Privatperson sollten Sie Asbest keinesfalls selbst ausbauen und entsorgen, dies darf nur sachkundiges Personal nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) vornehmen.

Von einem zugelassenen Unternehmen sollten Sie sich im Anschluss auch einen Nachweis für die Asbestentsorgung ausstellen lassen, um bei etwaigen Nachfragen von Behörden keine unnötigen Probleme zu bekommen. Der folgende Artikel soll Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und praktischen Notwendigkeiten liefern, die mit einer Entsorgung von Asbestplatten und anderen Asbestprodukten einhergehen.

Asbest Dachsanierung Schiefer

Was genau ist Asbest?

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für bestimmte natürlich vorkommende, feinfaserige Minerale. Da Asbest äußerst hitze- und chemikalienbeständig ist, wurde er – vor allem im vergangenen Jahrhundert – in unzähligen Produkten verwendet. Erst im Jahr 1993 führte die nachgewiesene Gesundheitsgefahr, welche durch das Einatmen von feinen Asbestfasern entstehen kann, zu einem endgültigen Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland.

Wo kam Asbest früher zum Einsatz?

Asbest wurde früher vor allem im Bauwesen verwendet, etwa in Rohren für den Hoch- und Tiefbau oder in gewellten großformatigen Faserzementplatten. Jedoch kam die Faser ebenso in kleinformatigen Fassaden- und Dachplatten zur Anwendung.

Auch in Gebrauchsgegenständen wie Pflanzschalen, Blumenkästen, Tischtennisplatten und weiteren Produkten wurde Asbest oder asbesthaltiges Material eingesetzt. So wurde das Mineral auch für Elektro-Heizgeräte (Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Direktheizgeräte sowie Heizstrahler) und Haushaltsgeräte (Backöfen, Elektroherde, Wäschetrockner sowie für Kleingeräte wie Toaster, Haartrockner, Diaprojektoren oder Bügeleisen) verwendet.

Wieso ist Asbest so verbreitet und welche Gefahren gehen von ihm aus?

Asbest verfügt über zwei zentrale Eigenschaften, die ihn für eine Vielzahl technischer Anwendungen interessant machten und deshalb zu einer großflächigen Verbreitung asbesthaltiger Produkte führten. Dies ist zum einen seine thermische Beständigkeit und zum anderen seine Faserstruktur. Außerdem war Asbest leicht verfügbar und kostengünstig. Das Mineral ist einfach zu verarbeiten und resistent gegen die meisten Säuren und Laugen.

Doch ausgerechnet die Faserstruktur macht Asbest bei der Gewinnung, Verwendung und Entsorgung so gefährlich. Bei mechanischer Einwirkung spaltet sich Asbest in viele sehr feine Fasern auf. Diese können schließlich mit der Atemluft in den menschlichen Körper gelangen. Einmal eingeatmet können sie lebensbedrohliche Erkrankungen (Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliome) verursachen. Diese möglichen Gesundheitsgefahren führten in den 1990er-Jahren zu einem vollständigen Verbot des Inverkehrbringens (Herstellung, Vermarktung und Verwendung) von Asbestprodukten in Deutschland. Mit der Richtlinie 1999/77/EG hat die gesamte EU einen vollständigen Ausstieg aus der Asbestverwendung beschlossen, seit 2005 ist ein EU-weites Verbot in Kraft.

Wegen der Gefahren, die eingeatmete Asbestfasern verursachen können, müssen die Freisetzung und das Einatmen von Asbestfasern deshalb so weit wie möglich vermieden werden. Für die Asbestentsorgung bedeutet das, dass entweder die Faserstruktur zerstört oder der asbesthaltige Müll dauerhaft von der Umwelt ferngehalten werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass asbesthaltige Abfälle in Deutschland in der Regel auf speziellen Deponien oder Deponieabschnitten permanent abgelagert werden. Verfahren, mit denen die Asbestfasern bei gleichzeitigem Recycling der Zementmatrix zerstört werden, haben sich bisher nicht durchsetzen können.

Wie können kleine Mengen Asbest entsorgt werden?

Asbesthaltige Produkte oder kleine Mengen asbesthaltiger Haushaltsabfälle können bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit der Schadstoffkleinmengensammlung abgegeben werden. Vor Ort bestehen vor allem folgende Möglichkeiten:

  • Annahme durch Wertstoffhöfe

  • Annahme durch andere Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder durch von diesen beauftragten Dritten

  • Annahme an Deponien

  • Annahme in Lagern von Asbestentsorgungsbetrieben

Asbesthaltige Abfälle müssen in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern gesammelt und befördert werden. Für Asbestzementplatten werden zumeist große, fest verschließbare Foliensäcke (sogenannte Bigbags) verwendet. Ausgebaute Asbestprodukte müssen getrennt von anderen Abfällen gehalten werden. Dadurch soll verhindert werden, dass durch Vermischung mit anderen Materialien die Menge an asbesthaltigen Abfällen unnötig vergrößert wird oder der Asbestgehalt unerkannt bleibt. Die örtlich gültigen Vorschriften für die Entsorgung müssen dabei unbedingt beachtet und eingehalten werden.

Wie werden asbesthaltige Abfälle eingestuft und richtig entsorgt?

Mit einer Entscheidung des EU-Rates aus dem Jahr 2001 (2001/573/EG) wurden asbesthaltige Abfälle als gefährlich eingestuft. Das gilt auch für jene Baustoff-Abfälle, in denen Asbest fest in die Bindemittel eingebunden ist, wie es beispielsweise bei Asbestzement der Fall ist. Für diese Einstufung ist allein das mögliche Gefahrenpotenzial maßgeblich. Die Höhe des tatsächlichen Risikos einer Faserfreisetzung spielt zunächst keine Rolle. Das Gefahrenpotenzial selbst wird in dem Gesetz als „krebserzeugend“ bewertet.

Damit werden alle asbesthaltigen Abfallarten im Europäischen Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, für deren Verbringung und Entsorgung spezielle Bestimmungen gelten. Die konkrete Asbestentsorgung wird in Deutschland durch Vorschriften der einzelnen Bundesländer geregelt, die sich lediglich in Details unterscheiden.

Während einige asbesthaltige Baustoffe (zum Beispiel Spritzasbest, der oft zum Brandschutz auf Stahlträgern aufgetragen wurde) nur für bestimmte Berufsgruppen relevant sind, gibt es andere Materialien, die fast flächendeckend zum Einsatz kamen. Hierzu zählen vor allem Bauelemente aus Asbestzement für Rohre, Dächer und Fassaden sowie elektrische Heizgeräte, wie etwa Nachtspeicheröfen. Solche Öfen können Asbest in verschiedenen Teilen enthalten. Deshalb dürfen Nachtspeicheröfen nur von Fachfirmen zerlegt und entsorgt werden.

Wie gefährlich ist Asbestzement?

In Bauelementen aus Asbestzement liegen die Asbestfasern in fest gebundener Form vor, der Faseranteil beträgt etwa zehn bis 15 Prozent. Solche Produkte wurden in Deutschland bis um das Jahr 1990 hergestellt. Die Fasern verleihen dem eher spröden Zement eine gewisse Biegefestigkeit, was die Herstellung dünner und großflächiger Platten ermöglichte. Bei fest gebundenem Asbest können Fasern nur freigesetzt werden, wenn die Bindung zwischen ihnen und dem Zementstein durch mechanische oder chemisch-physikalische Einwirkung zerstört wird, etwa durch Brechen, Sägen, Bohren oder Verwitterung.

Beim Rückbau der Bauelemente und der Entsorgung der Asbestplatten muss deshalb besonders darauf geachtet werden, dass sie nicht beschädigt werden. Auch die normale Verwitterung von Asbestplatten kann zum Freisetzen von Fasern führen. Ob von verwitterten Bauteilen eine tatsächliche Gefahr ausgeht, kann im Einzelfall nur durch einen Sachverständigen beurteilt werden. Aufgrund der langen Lebensdauer von asbesthaltigen Bauelementen sind viele von ihnen noch heute in Gebrauch. Deswegen wird die Asbestentsorgung noch auf Jahre ein Problem für Hausbesitzer und Sanierer darstellen.

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