Förderungen und Steuernachlässe der Asbestsanierung auf einen Blick

Wenn Hauseigentümer an Ihrem Dach eine Belastung mit gesundheitsschädlichem Asbest feststellen, kann dies zunächst einen Schock bedeuten – vor allem aus Sorge um die Gesundheit der Bewohner. Brustfellkrebs, Asbestose oder gar Lungenkrebs sind nicht selten die Folge eines längerfristigen Kontakts mit der langlebigen und gefährlichen Mineralfaser.

Doch wenn diese Gefährdung mittels Asbestentsorgung aktiv angegangen werden soll, kommt schon die nächste Sorge ins Spiel: jene der Finanzierbarkeit. Der folgende Artikel soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, wie Sie die Kosten einer Asbestsanierung durch Förderungen oder andere Möglichkeiten der Finanzierung möglichst gering halten können.

Asbest Sanierung Finanzierung

Welche Kosten bei der Asbestsanierung anfallen

Zunächst sollen Ihnen die größten Einflussfaktoren vorgestellt werden, die sich auf die Kosten einer Asbestdachsanierung niederschlagen:

  • Handwerkerkosten für den Rückbau der Asbestplatten
  • Mietkosten für Baugerüst
  • Kosten für die Asbestentsorgung als Sondermüll
  • Handwerkerkosten für die Neueindeckung des Daches
  • Materialkosten für Entsorgungsbehältnisse, neue Dacheindeckung, gegebenenfalls neue Dachdämmung

Die Kosten der Entfernung von asbesthaltigen Dachbelägen allein können bei einer durchschnittlichen Dachgröße von 120 Quadratmetern schon um die 5.000 bis 8.000 Euro betragen. Ein Grund dafür ist, dass Sie eine zugelassene Spezialfirma beauftragen müssen. Sie muss bei der Asbestentsorgung für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen der Mitarbeiter und das Umfeld, wie beispielsweise Nachbargebäude, sorgen. Dazu gehören Sicherheitsanzüge und Atemmasken für die Arbeiter, Schutzabdeckungen und Luftschleusen an der Baustelle und andere hygienische Einrichtungen vor Ort.

Hinzu kommt die zwingende Entsorgung als Sondermüll, welche die Kosten einer Asbestdachsanierung weiter steigert. Die abgebauten Asbestzementplatten müssen in speziellen, verschließbaren Foliensäcken (sogenannten Bigbags) gelagert und entsorgt werden. Die Preise für die Asbestentsorgung auf einem zugelassenen Wertstoffhof oder einer Deponie richten sich meist nach dem Gewicht der Asbestabfälle und können regional stark schwanken. In der Regel verlangen die Entsorger zwischen 100 und 300 Euro pro Tonne.

Doch ist der Asbestzement erst mal vom Dach, ist das Problem noch nicht gelöst. Jetzt muss das Dach zunächst neu eingedeckt werden. Auch das gewählte neue Deckmaterial und seine Verlegung müssen finanziert werden. Viele Bauherren entscheiden sich im Zuge der ohnehin stattfindenden Arbeiten zusätzlich für weitere oder neue Dämmmaßnahmen am Dach. Gerade darin kann der Schlüssel liegen, eine Förderung für die Asbestsanierung zu bekommen.

Denn die schlechte Nachricht ist: Eine direkte staatliche Förderung für die Asbestsanierung gibt es nicht. Dennoch stehen Ihnen gewisse Möglichkeiten offen, um die anfallende finanzielle Belastung für Sie möglichst gering zu halten.

Diese Varianten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • steuerliche Absetzung der Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung oder Absetzung der Handwerkerkosten
  • staatliche Förderung einer energetischen Aufwertung Ihres Hauses im Zuge der Asbestsanierung, z.B. durch Erneuerung der Dachdämmung
  • private Förderung der Asbestsanierung durch einen Zuschuss der Firma Rathscheck, wenn Sie ihr Dach im Anschluss mit Naturschiefer eindecken lassen

 

Diese Möglichkeiten sollen Ihnen im Folgenden genauer vorgestellt werden.

Asbestsanierung von der Steuer absetzen

Es gibt einen einfachen Weg, eine Asbestsanierung mangels direkter Förderungen trotzdem vom Staat unterstützen zu lassen: durch Steuernachlässe. Dafür haben Sie als Steuerzahler zwei Möglichkeiten, die allerdings nicht kombiniert werden können.

Erstens kann eine Asbestsanierung steuerlich geltend gemacht werden, sofern ihre Notwendigkeit durch ein amtliches Gutachten nachgewiesen wurde (etwa durch einen TÜV- oder DEKRA-Sachverständigen). Bei Nachweis einer Asbestbelastung können Sie die Kosten für Entsorgung und Erneuerung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Die Höhe des Steuernachlasses lässt sich nicht pauschal angeben. Das Finanzamt legt das Jahreseinkommen, den Familienstand und die Zahl der Kinder zugrunde, um die individuell „zumutbare Belastungsgrenze“ jedes Bürgers zu errechnen.

Zweitens gewährt der Fiskus bei Handwerkerleistungen Steuererleichterungen auf bis zu 20 Prozent der Lohnkosten. Der Steuernachlass kann allerdings nur gewährt werden, wenn Sie keine KfW-Fördermittel bezogen haben (mehr dazu unten). Außerdem muss es sich um Modernisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten handeln, was allerdings bei einer Asbestsanierung in nahezu jedem Fall vorliegt – auch ohne Nachweis einer tatsächlichen Asbestbelastung.

Staatliche Förderung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen

Eine weitere Möglichkeit für finanzielle Entlastungen bei der Asbestsanierung bieten verschiedene Förderungen von öffentlicher Hand. Diese unterstützen aber in aller Regel nicht die Sanierung selbst, sondern lediglich Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes steigern und den Energieverbrauch absenken.

Wenn im Zuge einer Asbestentsorgung und Asbestdachsanierung das Dach ohnehin abgedeckt wird, kann es sich daher lohnen, eine Aufsparrendämmung auf dem Gebäude anbringen zu lassen. Diese wird außen auf das Dach aufgebracht und gilt als besonders dicht und damit effektiv. Dämmmaßnahmen haben nicht nur den Vorteil, dass sie Ihre Sanierungsarbeiten potentiell förderfähig machen. Sie können zudem den Energieverbrauch des Gebäudes erheblich senken, wodurch sich die Investition meist schon nach zehn bis 15 Jahren durch eingesparte Heizkosten amortisiert hat.

Hier bietet vor allem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlreiche Förderprogramme für energieeffizientes Sanieren. Diese können entweder als Investitionszuschüsse oder als zinsgünstige Kredite erhältlich sein und bei Einzelmaßnahmen wie einer Asbestsanierung am Dach inklusive Dachdämmung bis zu zehn Prozent der Investitionskosten (maximal 5.000 Euro) betragen. Doch auch Länder und Kommunen unterstützen energetische Sanierungsmaßnahmen häufig mit Zuschüssen und günstigen Darlehen.

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