Dachsanierung mit der Förderung vom Staat:

Antragsstellung

Wenn Sie Ihren Altbau im Zuge einer Modernisierung energieeffizienter gestalten wollen, können Sie bei der Dachsanierung auf Förderungen vom Staat hoffen. Im Folgenden stellen wir Ihnen zunächst die verschiedenen Förderprogramme vor. Dann erfahren Sie, wo Sie die Anträge stellen können und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Dachsanierung Förderung

Welche staatlichen Förderungen für die Dachsanierung gibt es?

Grundsätzlich sind staatliche Förderungen für die Dachsanierung entweder als Zuschüsse oder als kostengünstige Kredite erhältlich.

1. Zuschüsse

 

Zuschüsse der KfW

KfW-Zuschuss 430

Dieser Investitionszuschuss ist für die Sanierung Ihrer privaten Immobilie zum KfW-Effizienzhaus oder für energetische Einzelmaßnahmen geeignet. Die wichtigsten Eckdaten sind:

  1. Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit
  2. Richtet sich an private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen wollen
  3. Der Antrag kann direkt im KfW-Zuschussportal gestellt werden
  4. Ist flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Bei einer Dachsanierung sind die Wärmedämmung der Wände und Dachflächen sowie die Erneuerung der Fenster förderfähig. Unter gewissen Bedingungen zählen auch Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten sowie Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen zu den förderfähigen Kosten. Auch Einbau oder Erneuerung einer Heizungs- oder Lüftungsanlage im Dach können mit dem Zuschuss 430 bezuschusst werden.

KfW-Zuschuss 431

Dieser KfW-Zuschuss kann für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz bewilligt werden. Die wichtigsten Fakten hierzu sind:

  1. Die KfW übernimmt 50 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Vorhaben
  2. Berechtigt sind alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen wollen
  3. Zuschuss schließt auch die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen mit ein
  4. Zuschuss kann nur in Kombination mit den KfW-Produkten 151/152, 430 und 153 (Kombinationsprodukte) bewilligt werden
  5. Antrag kann im KfW-Zuschussportal gestellt werde, wo Sie direkt die Zuschusshöhe erfahren können

Die geförderten Leistungen während der professionellen Baubegleitung umfassen Leistungen zur Detailplanung, die Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, die Kontrolle der Bauausführung und die Abnahme und Bewertung der Maßnahmen durch einen Energieexperten.

 

BAFA-Zuschüsse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet aktuell zwei Förderprogramme an, die im Zuge einer Dachsanierung für Sie relevant sein könnten:

BAFA-Zuschuss zur Solarthermie-Förderung

  1. Das BAFA fördert die Erstinstallation von Solarthermieanlagen mit mindestens 500 Euro
  2. für alle Sanierer, die ihren Wärmeenergiebedarf mit erneuerbarer Energie decken wollen
  3. je nach Maßnahme und Anlagenart sind zusätzliche Förderboni möglich

Bei der Solarthermie-Förderung erhalten Sie mindestens 2.000 Euro, wenn Sie eine Anlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installieren. Bei einer Bruttokollektorfläche ab 15 Quadratmetern kommen außerdem 140 Euro für jeden zusätzlich installierten Quadratmeter hinzu. Die vom BAFA geförderte Anlage muss mindestens sieben Jahre ihrem Zweck entsprechend betrieben werden. Außerdem muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

BAFA-Zuschuss zur Energieberatung

Das BAFA übernimmt 60 % der Kosten eines Energieberaters bis zu einem Betrag von 800 Euro pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern für alle Bauherren, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen wollen.

2. Kredite

KfW-Kredit 151/152

Diese beiden Kredite der KfW sind für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  1. effektiver Jahreszins von 0,75 %
  2. für energetische Sanierung oder Kauf von saniertem Wohnraum
  3. Kredithöhe bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen
  4. bis 27.500 Euro Tilgungszuschuss beim Zurückzahlen
  5. Kredit kann nur alternativ zum Zuschussprogramm 430 gewählt werden

Bei einer Dachsanierung können mit dem Kredit die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen, die Erneuerung von Dachfenstern, die Optimierung der Heizungsanlage sowie Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage gefördert werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem Ferienhäuser, Nachfinanzierungen begonnener Projekte und Photovoltaik-Anlagen.

KfW-Ergänzungskredit 167

Dieser Kredit bezieht sich speziell auf die Umstellung von Heizanlagen auf erneuerbare Energien. Das Wichtigste im Überblick:

  1. 1,11 % effektiver Jahreszins
  2. für Bauherren, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen
  3. Kreditsumme bis zu 50.000 Euro für jede Wohneinheit
  4. bis zu zehn Jahre Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz

Als Einzelmaßnahmen bei Dachsanierungen werden vor allem thermische Solarkollektoranlagen bis 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung) gefördert.

KfW-Kredite 270 und 275

Diese Kredite richten sich an Bauherren, die erneuerbare Energien nachhaltig nutzen oder Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern wollen. Die Kernfakten im Überblick:

  1. ab 1,00 % effektiver Jahreszins
  2. Kredit 270 bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben und auch für große Unternehmen geeignet
  3. Kredit 275 auch zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen geeignet, die nach 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden
  4. Tilgungszuschuss bei Kredit 275 möglich
  5. langfristig günstige Zinsen mit Zinsbindung bis zu 20 Jahre

Wie Sie eine Förderung Ihrer Dachsanierung richtig beantragen

 

Die richtige Beantragung von KfW-Fördermitteln für die Dachsanierung

Wenn Sie bei der KfW eine Förderung für Ihre Dachsanierung beantragen möchten, müssen Sie sich zunächst an einen Energieberater in Ihrer Nähe wenden. Ein solcher Experte ist bei jeder Zusammenarbeit mit der KfW notwendig. Erstens verlangt die KfW das Urteil eines Sachverständigen, um eine tatsächliche Verbesserung des energetischen Zustandes Ihres Hauses sicherzustellen. Zweitens ist ein Energieberater mit den Formalitäten der Antragstellung vertraut und stellt sicher, dass Ihnen nicht ein womöglich kostspieliger Fehler unterläuft. Zudem kann ein Energieberater berechnen, wie stark etwa die benötigte Dämmung an Ihrem Dach ausfallen muss, um die Werte zu erreichen, die von der KfW gefordert werden.

Der Sachverständige begleitet Sie dann bei allen weiteren Schritten von der Planung bis zur Förderung und Umsetzung. Bedenken Sie in jedem Fall, dass Anträge bei der KfW unbedingt vor Beginn der Dachsanierung gestellt werden. Im Nachhinein wird keine Förderung mehr bewilligt und Sie bleiben auf Ihren Kosten sitzen. Zur Bearbeitung eines Antrags braucht die KfW in der Regel etwa sechs Wochen.

Einen für die KfW-Förderprogramme zugelassenen Sachverständigen finden Sie am einfachsten unter www.energie-effizienz-experten.de in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Geben Sie unter "Umgebungssuche" Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie das gewünschte Programm aus. Im Anschluss werden Ihnen sämtliche Sachverständigen mit deren Kontaktdaten aufgelistet.

Wenn Sie für Ihre Dachsanierung lediglich einen Kredit bei der KfW beantragen wollen, können Sie sich einfach an Ihre Hausbank wenden. Da die KfW über kein eigenes Filialnetz verfügt, fungieren Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und die Geschäftsbanken als Hauptvertriebspartner. Deshalb übernimmt der Finanzierungspartner die Prüfung Ihres Kreditantrags, beurteilt Ihre Pläne und entscheidet, ob er Sie durch das Vorhaben begleitet und einen Antrag bei der KfW stellt. Hat die KfW den Kredit schließlich bewilligt, leitet der Finanzierungspartner die Mittel an Sie weiter.

 

Fördermittel des BAFA richtig beantragen

Beim BAFA stellt der Hausbesitzer selbst einen Antrag auf Förderung. Dies kann sogar bis spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme vorgenommen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie sämtliche Rechnungen vorweisen können und diese zudem auf Sie ausgestellt sind. Diese Rechnungen müssen Sie dann in Kopie und zusammen mit dem Antrag auf Förderung einer Solarthermieanlage und einer Fachunternehmererklärung einreichen. Alle Informationen zum Antrag finden Sie auf der Seite der BAFA.

Tipp:

Zudem bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Energieberatungen an. Die unabhängigen Experten beraten Sie telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch in 600 Beratungsstellen deutschlandweit.

Auch Vor-Ort-Besuche gehören zu ihrem Leistungsspektrum. Alle Beratungsangebote der Verbraucherzentrale sind besonders günstig, da sie vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert werden.

Bitte beachten Sie:
Wir versuchen stets, unsere Magazin-Beiträge auf einem aktuellen Stand zu halten, können jedoch nicht garantieren, dass die hier dargestellten Angaben korrekt sind.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de

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