3.12009-122019-04-08GAEB000281EUROAllTxtItem3NoErläuterungen / HinweiseNachfolgend möchten wir Ihnen zu unseren Muster-Leistungsverzeichnissen einige Erläuterungen / Hinweise an die Hand geben. <br/> <br/> 1. Die Muster-Leistungsverzeichnisse erheben grundsätzlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Leistungsverzeichnisse sind für jeden Einzelfall von dem Bauherren / Planer dahingehend zu überprüfen, ob sie für das Bauvorhaben einschlägig sind und den projektspezifischen Anforderungen genügen. D.h. die Leistungsverzeichnisse sind regelmäßig entsprechend anzupassen. <br/> <br/> 2. Wir empfehlen die Hinzuziehung von Fachplanern und spezialisierten Fachunternehmen, die eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit unseren Produkten vorweisen können. Der richtige Umgang mit Naturbaustoffen setzt entsprechende Fachkenntnisse zwingend voraus. <br/> <br/> 3. Bei Planung und Ausführung sind grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dazu zählen u.a. nachstehende Regelwerke: <br/> <br/> - Das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.) <br/> - DIN EN 12326-1 und -2 <br/> - Produktdatenblätter und Prüfzeugnisse <br/> - Schiefer-Bibel (Rathscheck) <br/> <br/> 4. Darüber hinaus kann im Einzelfall bei Planung und Ausführung auch der Stand der Technik maßgeblich sein. Dies deshalb, weil das Unternehmen Rathscheck stets an der Weiterentwicklung und Innovation ihrer Produkte arbeitet. <br/> <br/> Unter dem Stand der Technik ist im Allgemeinen ein fortgeschrittener, fortschrittlicher Entwicklungsstand zu verstehen, dessen Erprobung seine Eignung für die Praxis ergeben hat, der jedoch nicht zwingend bereits zu den anerkannten Regeln der Technik zählt. <br/> <br/> Der Stand der Technik ergibt sich u.a. aus: <br/> - Verlegerichtlinien <br/> - Einbauanleitungen <br/> - Schiefer-Bibel (Rathscheck) <br/> <br/> Den beteiligten Fachleuten wird empfohlen, ihren Auftraggeber / Bauherren darüber aufzuklären, wenn abweichend von den anerkannten Regeln der Technik geplant und ausgeführt wird. <br/> <br/> 5. Im Fall einer öffentlichen Ausschreibung sind die Muster-Leistungsverzeichnisse entsprechend den Erfordernissen des Vergaberechts anzupassen.Muster-Leistungstexte- Spitzwinkel DeckungVerschalte Fassadenfläche mit säurefestem Schiefer, Qualität InterSIN (in den Codestufen W1, S1, T1), in Spitzwinkeldeckung Steingröße <br/> Nr.: ...x... cm, mit mind. 1 cm <br/> Tropfspitze fachgerecht eindecken.1.000m²
- Seitliche An- u. AbschlüsseSeitliche An- und Abschlüsse, Innen- und Außenecken als auslaufender Ort oder als aufgelegter Ort (Strackort) nach den Fachregeln des ZVDH mit mindestens 2 cm Überstand herstellen.1.000m
- Untere AbschlüsseUntere Abschlüsse, z.B. Sockel oder Fensterstürze als erste Gebindereihe mit Ansetzersteinen mit mindestens 20 mm, höchstens jedoch 50 mm Überstand fachgerecht herstellen. Im Preis enthalten ist das Liefern und Anbringen einer 5 mm / 20 mm Latte zum Unterlegen.1.000m
- Obere waagerechte AbschlüsseObere waagerechte Abschlüsse unterhalb von Fensterbrüstungen, Attikaabdeckungen und Dachüberständen fachgerecht herstellen.1.000m
- Obere schräge AbschlüsseObere schräge Abschlüsse z.B. unterhalb von geneigten Dachflächen fachgerecht herstellen.1.000m