Auf Dachflächen erfolgt die Deckung mit Gebindesteigung.
Auf die Einhaltung der der Dachneigung entsprechenden Mindestgebindesteigung ist unbedingt zu achten (Ermittlung
siehe Seiten 17-20).
Im Sinne einer besseren Materialausnutzung kann die Deckung von Gleichorten erfolgen. Dies wird erreicht durch die Deckung mit Gleichortgebindesteigung.
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Ermittlung der Gleichortgebindesteigung |
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Markieren der Höhen- und Seitenüberdeckungslinien auf einem auf der betreffenden Dachfläche zur Verwendung kommenden Schiefer.
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Abtragen der Bezugslinie b - c, wobei an b der Fersenversatz zu berücksichtigen ist.
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Anlegen des Schiefers auf der Dachfläche in der Weise, dass die Bezugslinie b - c parallel zur Ortkante verläuft.
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Übertragen der Fuß- oder Kopflinie auf die Dachfläche. Voraussetzung für die Deckung von Gleichorten ist, dass die Ortkante rechtwinklig zur Traufe verläuft. An Graten ist diese Deckung nicht möglich.
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