Die Mindesthöhen- und -seitenüberdeckungen betragen bei der Altdeutschen Deckung in normalem und stumpfem Hieb 29 % der Steinhöhe, mindestens jedoch 50 mm (Dach). Wird die Seitenüberdeckung von 29 % nicht erreicht, muss mit erhöhtem Fersenversatz gearbeitet werden. Dies ist beim stumpfen Hieb der Fall.
Bei der Verwendung von Decksteinen in scharfem Hieb beträgt die Höhenüberdeckung 29 % der Steinhöhe, die Seitenüberdeckung ca. 38 % der Steinhöhe bis zu einer Mindestüberdeckung von 50 mm (Dach).
Im Einzelfalle ist je nach Dachneigung, Entfernung zwischen First und Traufe und Decksteinsortierung zu prüfen, ob Decksteine in normalem oder in scharfem Hieb einzudecken sind. Wird die Mindestüberdeckung von 50 mm in der Seitenüberdeckung beim normalen Hieb nicht erreicht, so ist der scharfe Hieb anzuwenden.
Die Altdeutsche Doppeldeckung ist mit Decksteinen in stumpfem oder normalem Hieb auszuführen. Bei der Altdeutschen Doppeldeckung überdecken die Steine des dritten Gebindes die des ersten Gebindes um mindestens 20 mm. Fuß, Ort und First werden einfach gedeckt.
Bei Wandflächen beträgt die Mindesthöhenüberdeckung 40 mm, die Mindestseitenüberdeckung wird durch die Decksteinhöhe, den Decksteinhieb und den Fersenversatz bestimmt.
Für die Höhen- und Seitenüberdeckung der Fuß- und Gebindesteine ist grundsätzlich das über dem Fuß liegende Deckgebinde maßgebend. Dies gilt analog für alle Ort-, Grat- und Firststeine.