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Hinweis zur Gültigkeit von Prüfzertifikaten: Die Gültigkeit von Prüfzertifikaten und Prüfzeugnissen, welche durch die Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied und die Materialprüfanstalt für das Bauwesen Hannover ausgestellt werden, ist grundsätzlich unbegrenzt. Auch finden sich in der E DIN EN 12 326-1 keinerlei Hinweise auf die begrenzte Gültigkeit von Prüfzertifikaten oder Prüfzeugnissen. Sehen Sie hierzu auch das Schreiben der MPVA Neuwied.
Zum Download einfach auf das jeweilige Prüfzeugnis klicken.
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