Rechteckige Schiefer für Wandbekleidungen.
Für die Deckunterlage einschließlich Unterkonstruktion geltengenerell die Hinweise für hinterlüftete Außenwandbekleidungen.
Bei nicht hinterlüfteten Außenwandbekleidungen sind sie, z.B. bezüglich der Verbindungsmittel usw., sinngemäß anzuwenden.
Die Unterkonstruktion besteht aus einer Lattung oder Vollschalung. Der Mindestlattenquerschnitt ist einzuhalten.
Die Befestigung der Schiefer erfolgt mittels Klammertechnik mit einer Klammer aus nicht rostendem Stahl, Werkstoff-Nr. 1 .4571, oder Kupfer am Fuß sowie 2 korrosionsgeschützten Schiefernägeln oder DrillSklent-Schieferschrauben im Kopfbereich. Somit besitzt jeder Stein, unabhängig vom Format, mind. 3 Befestigungspunkte.
Die Befestigung der Schiefer erfolgt mit 3 korrosionsgeschützten Schiefernägeln oder DrillSklent-Schieferschrauben im Kopfbereich. Somit besitzt jeder Stein, unabhängig vom Format, mind. 3 Befestigungspunkte.
Beim Verwenden von Blechen ist unbedingt darauf zu achten, diese mit einer Wasserfalz zu versehen.
Die Mindesthöhenüberdeckung beträgt 50 mm.
Die Seitenüberdeckung der "Sicht-Steine" auf die "Unterlegten Steine" beträgt mindestens 50 mm.Das sichtbaren Gebinde ist mit einer mindestens 3 bis 6 mm breiten Stoßfuge auszuführen.
Die Fugenbreite sollte nicht größer als 50 mm sein.
Jeder Ort- / Firststein muss mind. 4 Befestigungspunkte besitzen (Klammer, korrosionsgeschützter Schiefernagel oder DrillSklent-Schieferschraube).Die Deckung der Orte erfolgt auslaufend. Dabei sind Steinbreiten kleiner als 125 mm unzulässig.Jeder Ortstein muss mit einem zusätzlichen Schiefer unterlegt werden.Damit die Schiefer an Traufe und First die gleiche Neigung haben, sollten diese unterlegt werden.
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